Die Beitragsordnung des Unternehmerverband Historische Baustoffe e.V.

§1 Festsetzung der Beiträge und Gebühren

Die Mitgliederversammlung vom 26. September 2003 hat folgende Beiträge festgelegt:

Aufnahmegebühr für ordentliche Mitglieder: EUR 250,-. Tritt ein Mitglied aus dem Verein aus und will ein zweites Mal eintreten, entfällt die Aufnahmegebühr.

Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder: EUR 1.200,-.

Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder mit einem Umsatz von unter EUR 100.000,- netto ohne Mehrwertsteuer pro Jahr: 2/3 dieses Beitrages (EUR 800,-).

Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder mit einem Umsatz von unter EUR 50.000,- netto ohne Mehrwertsteuer pro Jahr: 1/3 dieses Beitrages (EUR 400,-).

Jahresbeitrag für außerordentliche Mitglieder (Fördermitglieder): EUR 100,-

Alle Beiträge zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (seit 1. Januar 2007: 19%)

§2 Beitrags- und Gebührenerhebung

Beiträge bzw. Gebühren werden im Einzugsermächtigungsverfahren erhoben. Der Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder wird jeweils zu Beginn eines Kalendervierteljahres eingezogen. Der Jahresbeitrag für Fördermitglieder wird zu Beginn des Kalenderjahres eingezogen. Die Aufnahmegebühr ist am Tag der Aufnahme fällig.

§3 Umlagen

Die Mitgliederversammlung kann für bestimmte Vorhaben Sonderbeitragszahlungen (Umlagen) beschließen, jedoch höchstens in der Höhe von EUR 250,- zuzüglich Mehrwertsteuer pro Mitglied und Jahr. Für Firmen die unter EUR 100.000,- Jahresnettoumsatz haben, höchstens 2/3 dieses Betrages, für Firmen die unter EUR 50.000,- Jahresnettoumsatz haben, höchstens 1/3 dieses Betrages.

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